Medizinrecht

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Bingen und dem Rhein-Main-Gebiet

Das Medizinrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst als Querschnittsmaterie verschiedene Rechtsbereiche. Im Kern geht es beim Medizinrecht um juristische Belange, die Ärzte und Patienten betreffen. Jedoch können auch Rechtsbeziehungen zwischen Medizinern in diesen Bereich fallen.

Ein wesentlicher Aspekt des Medizinrechts ist die Arzthaftung. Im Falle von ärztlichen Behandlungsfehlern und schuldhaftem Handeln kann es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient kommen – das Medizinrecht wird bemüht. Jedoch sind nicht nur Behandlungsfehler Gegenstand medizinrechtlicher Fragestellungen. Auch die Honorierung von Ärzten, Zulassung, Praxiseröffnung und viele weitere Bereiche sind im Medizinrecht von Belang.

Das Medizinrecht ist eines der Spezialgebiete von Rechtsanwalt Bernd Haber, der hier auf jahrzehntelange Erfahrung und große Expertise zurückgreifen kann. Beispiele seiner Tätigkeitsfelder im Medizinrecht sind:

  • Arzt- und Zahnarztrecht
  • Chefarztvertragsrecht
  • Compliance im Gesundheitswesen
  • Haftung von Ärzten und Zahnärzten
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Niederlassung, Praxisabgabe ,Kooperationen
  • Referententätigkeiten
  • Vertragsgestaltungen
  • Zulassungsrecht
  • Integrierte Versorgung
  • Berufliche Integration von Ärzten und Fachärzten mit ausländischen Qualifikationen in
    Deutschland
  • Kooperationsformen im Schnittmengenbereich – stationäre / ambulante Versorgung
  • Sonstige Kooperationen
  • Praxisabgabe
  • Vortragstätigkeiten für Ärzte, Zahnärzte, Standesorganisationen, Berufsverbände, Ärztenetze, Labore, Dental-Depots, Finanzdienstleister, Apotheken, vereidigte Sachverständige, zu allen Themen des Gesundheitswesens

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Bingen und dem Rhein-Main-Gebiet suchen, sind Sie bei Bernd Haber richtig.

Nach über 25 Jahren Tätigkeit im Medizinrecht bin ich überzeugt, Ihnen kompetent und vorausschauend weiterhelfen zu können. (RA Bernd Haber)

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